Qualitätsstandard
zur ambulanten Patientenversorgung mit CPM Motorschienen
- Einhaltung der Hilfsmittelrichtlinien PG 32
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach MPG und MPBetreibV
- Regelmäßige Schulung/Weiterqualifizierung des Personals unserer Mitglieder
auf verbandsinternen sowie externen Seminaren - Vorhalten von CPM Motorschienen in ausreichender Menge
- Sicherheitstechnische Kontrollen der CPM Geräte
- Lieferung der jeweiligen CPM Motorschiene zum Patienten (Wohnort oder Aufenthaltsort)
- Persönliche Einweisung des Patienten und/oder eines Betreuers in die Bedienung
des jeweiligen CPM Gerätes durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß ärztlichem Therapieplan - Eine weitere Einweisung und/oder Geräteeinstellung, falls erforderlich
- Rückholung der CPM Motorschiene nach Abschluss der Behandlung beim Patienten
- Technische Kontrolle, Wartung und Reparatur, falls erforderlich
- Reinigung und Desinfektion der CPM Motorschiene sowie Austausch der Hygienepolster
- Beilage des ärztlichen Therapieplans und des Einweisungs-/Behandlungsprotokolls
(jeweils in Kopie) zu den Abrechnungsunterlagen